Mitgliederversammlung 2024: Einstimmig wurde die Absenkung der Stunden zur Gemeinschaftsarbeit von 4 auf 2 Stunden für Parzellen beschlossen, deren jüngster Pächter das 75. Lebensjahr vollendet hat. Somit ergeben sich die Pflichtstunden für Parzellen, deren jüngster Pächter in folgende Altersstufen einzuordnen ist:
– bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres = 4 Stunden
– ab Vollendung des 75. Lebensjahres = 2 Stunden
– ab Vollendung des 80. Lebensjahres = 0 Stunden

Mitgliederversammlung 2017:  Mit deutlicher Mehrheit wurde beschlossen, dass der Satz für nicht geleistete Arbeitsstunden von 8,50 Euro auf 12,50 Euro erhöht wird.

Mitgliederversammlung 2016:  Neufassung der Wasserordnung und Stromordnung; Beschluss für unseren Antrag auf Kriminalprävention (mehr Sicherheit im KGV)

Mitgliederversammlung 2015: Containerbereitstellung für Grünschnitt nur noch zu jedem 2. Arbeitseinsatz; Anhebung des Preises pro Schubkarre auf 1,00 €; Ablösesumme für nicht geleistete Arbeitsstunden 8,50 €

Mitgliederversammlung 2014: Anhebung des Grundpreises für Strom auf 22,00 €

Mitgliederversammlung 2013: Inkrafttreten der Besucherordnung und des Zusatzes zum Pachtvertag

Mitgliederversammlung 2012: Erlass der Pflichtstunden, wenn das jüngste Mitglied eines Gartens das 80. Lebensjahr vollendet hat; Anhebung des Grundpreises für Wasser auf 15,00 €

Mitgliederversammlung 2010: Beschluss einer Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung