Monat April 2018

Bekanntmachung des Vorstandes zur kleingärtnerischen Nutzung

Jeder Kleingärtner sollte sich fragen, ob in seiner Parzelle ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Baulichkeiten, Erholung und kleingärtnersicher Nutzung besteht. Ein ausgewogenes Verhältnis wird in der Kleingartenordnung mit 1/3 – 1/3 – 1/3 dargestellt. Die Zahl der Gärten, bei denen diese Verhältnis stimmt, ist sehr… Weiterlesen →

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