Jeder Kleingärtner sollte sich fragen, ob in seiner Parzelle ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Baulichkeiten, Erholung und kleingärtnersicher Nutzung besteht. Ein ausgewogenes Verhältnis wird in der Kleingartenordnung mit 1/3 – 1/3 – 1/3 dargestellt. Die Zahl der Gärten, bei denen diese Verhältnis stimmt, ist sehr… Weiterlesen →
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