Jeder Kleingärtner sollte sich fragen, ob in seiner Parzelle ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Baulichkeiten, Erholung und kleingärtnersicher Nutzung besteht. Ein ausgewogenes Verhältnis wird in der Kleingartenordnung mit 1/3 – 1/3 – 1/3 dargestellt. Die Zahl der Gärten, bei denen diese Verhältnis stimmt, ist sehr gering. In den meisten Fällen überwiegen ganz klar die ersten zwei Drittel.
Da nur mit der kleingärtnerischen Nutzung der Fortbestand der Anlage gesichert ist, haben sich der Vorstand und der Fachberater für Garten und Bau zusammengesetzt, um nach einer Lösung zu suchen, die für jeden Parzellenbesitzer gleich sein sollte.
Bitte lesen Sie die entsprechende Bekanntmachung unter dem Menü Für Mitglieder. Bitte beachten Sie auch das Schreiben des Stadtvorstandes.