Zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt, dass der Verein eine Kapitalgesellschaft (UG) auf Vorrat gründet und mit dem nötigen Haftungskapital bei Aktivierung ausstattet. Erläuterung: Der Weiterbetrieb der Vereinsgaststätte soll gewährleistet werden, wenn der derzeitige Pachtvertrag ausläuft und seitens des Pächters nicht verlängert wird. Mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder angenommen.
  2. Die Mitgliederversammlung beschließt, dass der Verein einmalig maximal 1.500 Euro zum schnellen Aufbau des WLAN in der Gartenanlage zur Verfügung stellt. Erläuterung: Bisher ist das WLAN für ca. 1/3 unserer Pächter auf ihren Parzellen empfangbar. Die bisherigen Kosten für die Installation der Geräte wurden vom Vorstand aus privaten Mitteln finanziert. Für den flächendeckenden Empfang und eine schnelle Umsetzung des Ausbaues sind zusätzliche Investitionen in die Ausrüstung der Laterenmasten mit Stromanschlüssen und Empfangs-Sendegeräten (Access Points) nötig. Mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder angenommen.
  3. Die Mitgliederversammlung beschließt, dass der Verein bei temporärer Verhinderung der Pächter durch Krankheit und Anforderung der Hilfe beim Vorstand, im Rahmen der Arbeitsstunden Vereinsmitglieder zur Unterstützung abstellt. Erläuterung: Mehrere Gartenfreunde waren im letzten Jahr durch Krankheiten und Unfälle nicht in der Lage, ihren Garten zu bewirtschaften. So wurde Obst und Gemüse nicht geerntet bzw. aufgelesen und verrottet am Baum oder auf den Boden. Hier wollen wir als Verein tätig sein. Mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder angenommen.
  4. Die Mitgliederversammlung beschließt, dass die Beauftragung eines Wachschutzes für das Winterhalbjahr verlängert wird. Erläuterung: Seit der erstmaligen Beauftragung eines Wachschutzes sind die verübten Eigentumsdelikte (Einbrüche und Diebstähle) in unserer Anlage signifikant zurückgegangen. Mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder angenommen.
  5. Die Mitgliederversammlung beschließt, dass Begleitpflanzungen im oder direkt anschließend am Gemüsebeet, mit bis zu 5m² im Sinne der kleingärtnerischen Nutzung berücksichtigt werden. Erläuterung: Eine Begleitpflanzung am Gemüsebeet kann ein sinnvoller Beitrag zur kleingärtnerischen Nutzung darstellen, wenn die Blühpflanzen in unmittelbarer Nähe zu bestäubenden Gemüsekulturen platziert sind. Diese müssen nektar- und pollenspendend sein und dürfen dementsprechend keine gefüllten Blüten aufweisen. Mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder angenommen.
  6. Die Entlastung des Vorstandes wurde mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder vorgenommen.