16. April 2018

Wir als Kleingartenverein sind in der glücklichen Lage sehr zentral (an der Russischen Kirche und dem Friedenspark) zu liegen. Auch die Verkehrsanbindung ist hervorragend. Daraus resultiert, das wir keinen Leerstand haben und gelegentlich auch eine Warteliste. Aber alles hat auch eine Kehrseite. 

Wir stehen im Fokus der Besucher, die uns nicht immer wohl gesonnen sind. 

Worauf wir hinaus wollen, ist die kleingärtnerischen Nutzung der Parzellen, die den Fortbestand der Anlage sichert. Dies ist ein großer Bestandteil der Arbeit des Vorstandes und des berufenen Fachberaters. 

Wenn man unseren Verein besucht und sich ehrlich fragt, ob es in den Kleingärten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Baulichkeiten, Erholung und kleingärtnersicher Nutzung auf jeder einzelnen Parzelle gibt, „Sagen wir als Vorstand, nein“  Die Zahl, bei denen es stimmt, ist sehr gering. In den meisten Fällen überwiegen ganz klar, die ersten zwei Drittel.

Deshalb haben wir uns zusammengesetzt, um nach einer Lösung zu suchen, die für jeden Parzellenbesitzer, in der Frage kleingärtnerische Nutzung Ja/Nein, gleich sein sollte. 

Jeden Garten hat im Schnitt 200 m². Somit entfallen auf die kleingärtnerische Nutzung 66 m². 

Diese soll nun wie folgt, aufgegliedert werden;

Mindestens 30 m² für Gemüse und Erdbeeren, einschließlich Gewächshaus, das auch als solches genutzt wird und nicht als Abstellplatz für Gartengeräte (Entzug der Genehmigung). Diese 30 m² werden oberste Priorität haben, nachdem uns der Stadtverband noch einmal eindringlich auf die kleingärtnerische Nutzung hingewiesen hat.   

Die Restlichen 36 m² bringen dann die Bäume, Obststräucher, Komposthaufen, Wasserfässer u.s.w.

Wir sind davon überzeugt, das diese Form der kleingärtnerischen Nutzung genüge getan ist, und keiner sich benachteiligt fühlen muss.

Im Juni wird unsere Gartenbegehung in der Anlage stattfinden, wobei wir die Realisierung unserer Bekanntmachung überprüfen werden. Dennoch sind wir zuversichtlich, das sie von allen umgesetzt wird.

Alles über kleingärtnerische Nutzung des Garten ist in der Kleingartenordnung und dem BkleingG zu finden und nachzulesen. 

Zum Schluss möchten wir noch darauf hinweisen, jeder Gartenfreund, der unserer Bekanntmachung nicht nachkommen will, muss mit einer Abmahnung und nach fruchtloser Abmahnung mit der Kündigung rechnen. 

Entwickelt vom gesamten Vorstand und dem Fachberater

Mehr zum Thema im Schaukasten am Haupteingang und im Schreiben des Stadtvorstandes vom 12. April 2018.