Liebe Gartenfreunde,

im Juni wurden unsere Gärten mit dem kritischen Blick unseres Gartenfachberaters Sebastian begutachtet und wie immer möchten wir euch hiermit einen Überblick über das Ergebnis verschaffen.

Grundsätzlich wird in unserer Anlage die s.g. Drittelregelung für Kleingärten eingehalten, auch wenn dies in einigen Gärten nicht der Fall ist. Wenige Gärten weisen mangelnde oder gar keine Bewirtschaftung nach dem Bundeskleingartengesetz auf, so dass leider auch dieses Jahr Pächter erneut an ihre Pflichten per Abmahnung erinnert werden müssen.

Sorge macht uns der starke Befall von Obstgehölzen mit Monilia (erkennbar an den vertrockneten Astspitzen). Die betreffenden Obstgehölze müssen dringend großzügig verschnitten werden (20 – 30 cm in das gesunde Holz) und der Schnitt über den Restmüll entsorgt werden, damit sich die Pilzerkrankung nicht weiter ausbreitet. Eine chemische Bekämpfung ist nach Ausbruch kaum bis gar nicht möglich.
Wer gefährdete Bäume im Garten hat, kann sie vorbeugend mit biologischen Pflanzenstärkungsmitteln (z.B. Neudovital) behandeln – ab dem Laubaustrieb im zehntägigen Rhythmus anwenden und später direkt in die Blüten spritzen.

Ebenso haben wir auf bauliche und pflanzliche Mängel geachtet, die eine Gefährdung für Dritte darstellen. Da es dieses Jahr keine extremen „Ausreißer“ gab, jedoch der ein oder andere Zaun seine Zeit hinter sich hat, möchten wir euch bitten, eure Zäune auf Gefahrenquellen und Defekte zu kontrollieren und diese zu beseitigen. Ebenso muss in einigen Gärten der Überwuchs (Rosen, Hecken, Himbeeren usw.) auf die Wege beseitigt werden, so dass diese passierbar bleiben. Bitte prüft das auch aus der Sicht von Kindern, so dass sie sich gefahrlos durch unsere Anlage bewegen können.

Einige Pächter verzichten auf das (Wieder)Anbringen einer Gartennummer, was so schnell wie möglich abgestellt werden muss! Gemäß Punkt 5.1.2 der gültigen Kleingartenordung ist an das Gartentor die entsprechende Gartennummer anzubringen.