Am 4. November 2023 werden von 09:00–12:00 Uhr die Zählerstände für Wasser und Strom erfasst. Bitte seien Sie ab 09:00 Uhr anwesend.
Können Sie persönlich nicht anwesend sein, so haben Sie die Möglichkeit, die Ablesewerte bis zum 30.11.2023 schriftlich (Briefkasten des Vereins am Haupttor, per E-Mail oder persönlich beim Vorstand) nachzureichen. Das Formular zur Selbstlesung steht zum Download bereit, Sie können es aber auch beim Vorstand erhalten.
Jedem Pächter, der die genannte Frist nicht einhält, muss gemäß Satzung eine Strafpauschale durch die Strom- bzw. Wassergemeinschaft in Höhe von 50,00 € je Strom- bzw. Wasseranschluss in Rechnung gestellt werden. Eine spätere Verrechnung ist leider nicht möglich.
Ihr Leiter der Wasser- und Stromgemeinschaft