Am 23. März 2024 in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr erfolgt der Wechsel der unzulässigen und nicht geeichten Kaltwasserzähler.

Die betreffenden Gartenpächter werden gebeten, in Ihren Gärten anwesend zu sein und den Kaufpreis für den Wasserzähler in bar bereitzuhalten!

Pächter, die ihre Wasserzähler über den Winter abmontiert haben, MÜSSEN am 23. März 2024 ihren Zähler verplomben lassen. Die Gebühr beträgt 0,50 €.

Die betreffenden Pächter werden gebeten, in der Zeit von 09:00 Uhr–12:00 Uhr in ihrem Garten anwesend zu sein.

Können Sie oder ein Vertreter aus wichtigem Grund nicht anwesend sein, vereinbaren Sie auf jeden Fall einen Ausweichtermin bei Gartenfreund Klaus Scheffel -> 0179 5484196.

Hinweis: Wasseranschlüsse mit nicht geeichtem und / oder nicht verplombtem Wasserzähler werden zum 05.04.2024 kostenpflichtig stillgelegt!* (* = gemäß §6 und §10 Wasserordnung)