Durch die Änderungen im Rahmen der Grundsteuerreform sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, die Baulichkeiten auf ihren Grundstücken zu vermessen und an die entsprechenden Finanzämter zu melden. Für die Besitzer besteht eine Mitwirkungspflicht und wir müssen unsere Baulichkeiten vermessen.

Hierzu gibt es ein einfaches Formular, welches uns die Erfassung recht einfach macht. Bitte füllt das Formular aus und sendet es uns per E-Mail zurück oder werft es bis zum 01.04.2023 in den Briefkasten am Haupttor ein.